Bei der Haftungsbeschränkung handelt es sich um eine besondere Rechtsform, die zum Schutz der Gesellschafter vor persönlichen Verlusten eingerichtet wurde. Die Haftung der Gesellschafter ist in diesem Fall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, d.h. im Falle einer Insolvenz können die Gläubiger nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, nicht aber auf das Privatvermögen der Gesellschafter.